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   BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99   

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https://dejure.org/1999,3634
BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99 (https://dejure.org/1999,3634)
BayObLG, Entscheidung vom 26.08.1999 - 2Z BR 66/99 (https://dejure.org/1999,3634)
BayObLG, Entscheidung vom 26. August 1999 - 2Z BR 66/99 (https://dejure.org/1999,3634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zustimmung eines Wohnungseigentümers auf Erstellung eines zweiten Fallrohres zur Entwässerung der Dachfläche; Ursächlichkeit eines fehlenden Fallrohrs für Überschwemmungen auf der Dachfläche; Höhe der Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4, Abs. 5, § 43 Abs. 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen in Wohnungseigentumssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - UR II 24/97
  • LG München II - 6 T 1028/99
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 515
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 14/92

    Bestimmtheit eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99
    Anträge in Wohnungseigentumssachen sind in weitem Umfang auslegungsfähig, auf eine bestimmte Wortwahl kommt es nicht an (BayObLG WuM 1993, 85/86).
  • OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Abstimmung eines Verwalters als Vertreter anderer

    (1) An Anträge im Wohnungseigentumsverfahren nach WEG a.F. sind grundsätzlich weniger strenge Anforderungen hinsichtlich ihrer Bestimmtheit zu stellen, als an Anträge im Zivilprozess (BayObLG NZM 2000, 515).
  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    Im Wohnungseigentumsverfahren als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; sie sind auch in weiterem Maße auslegungsfähig (BayObLG WuM 1993, 85; WE 1997, 438; NZM 2000, 515, Senat, NJW-RR 2004, 805 = NZM 2004, 504).
  • OLG Hamm, 26.03.2007 - 15 W 131/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit der nachträglichen Errichtung eines Zaunes

    Instandsetzung in diesem Sinne ist nach anerkannter Auffassung insbesondere auch die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. etwa BayObLGZ 1989, 470, 473; NZM 2000, 515; MK/BGB-Engelhardt, § 21 WEG, Rdnr. 10).

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass rechtmäßig im Sinne des § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG auch die erstmalige Herstellung eines sowohl nach den Bauplänen (BayObLGZ 1989, 470, 473; NZM 2000, 515; ZWE 2000, 312) als auch nach der Baubeschreibung vorgesehenen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums ist (BayObLGZ 1990, 120, 122; Staudinger/Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 21 WEG, Rdnr. 186a sowie § 22 Rdnr. 204).

  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Im Wohnungseigentumsverfahren als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; sie sind auch in weiterem Maße auslegungsfähig (BayObLG WuM 1993, 85, 86; WE 1997, 438, 439; NZM 2000, 515).
  • KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00

    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustandes noch keine bauliche Veränderung i. S. d. § 22 Abs. 1 WEG dar (BayObLG NZM 2000, 515).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 07.07.2016 - 407a C 5/15

    Nachträglicher eigenmächtiger Einbau eines Fensters = bauliche Veränderung?

    Instandsetzung in diesem Sinne ist nach anerkannter Auffassung insbesondere auch die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums (Elzer in: BeckOK WEG, § 21 Rn. 244-247; vgl. auch BayObLGZ 1989, 470; Bay0bIG, NZM 2000, 515).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

    Denn dann besteht ein dem Aufteilungsplan entsprechender Zustand (BayObLG NZM 1999, 29; 2000, 515).
  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 168/05

    Widersprüchliche Rechtsmittelerklärung mehrerer Prozessbevollmächtigter im

    Die Instandhaltungs-/Instandsetzungspflicht, zu der auch die erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands gehört (BayObLG NZM 2000, 515), trifft mangels abweichender Vereinbarungen die Gemeinschaft (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG), die auch die dafür anfallenden Kosten zu tragen hat (§ 16 Abs. 2 WEG).
  • OLG München, 25.07.2005 - 34 Wx 59/05

    Entbehrliche Zustimmung des Wohnungseigentümers bei erstmaligem Einbau eines

    Auf die Baubeschreibung, die nicht Grundbuchinhalt geworden ist, kann nicht abgestellt werden (BayObLG NZM 1999, 29; NZM 2000, 515; OLG Köln OLGZ 1982, 131; NZM 2000, 101 - Leitsatz -).
  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen:

    Zwar findet der Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands seine Grenze in dem Rechtsgedanken des § 242; danach ist der Anspruch nicht gegeben, wenn dessen Erfüllung den Antragsgegnern bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (st. Rspr., BayObLG, NZM 2000, 515; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.3.2002, Az.: 2 Z BR 178/01; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.3.2004, Az.: 2 Z BR 232/03).
  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 178/01

    Treu und Glauben bei Anspruch auf erstmalige Herstellung eines den Plänen

  • LG Hamburg, 16.10.2009 - 318 T 64/07

    Wohnungseigentum: Abweichung der Bauausführung vom Aufteilungsplan als bauliche

  • AG Langenfeld, 23.11.2016 - 64 C 49/14

    Kostentragungspflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • AG München, 14.12.2021 - 1294 C 13676/21

    Anspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung

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